Da viele Kolleginnen und Kollegen schon in anderen Organisationen oder Verbänden Mitglied sind, bieten wir neuen Mitgliedern gern eine „Probemitgliedschaft“ zu vergünstigten Bedingungen an.
Deswegen bieten wir allen Kolleginnen und Kollegen, die unserem Verband erstmalig beitreten, folgendes an:
Kostenfreie Teilnahmemöglichkeit
an
allen VDA- Fortbildungsveranstaltungen
einschl. Bescheinigung gem. § 15 FAO
für das erste Jahr ihrer Mitgliedschaft.
Im Übrigen entstehen die folgenden Teilnahmegebühren:
Für Mitglieder des VDA – VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V.:
Bei Teilnahme an Online- Fortbildungsveranstaltungen:
(Einzelabrechnung)
- Studenten/-innen der Rechtswissenschaften / Referendare/-innen (kostenfrei und im Mitgliedsbeitrag enthalten)
- Für Anwälte/Anwältinnen innerhalb der ersten drei Jahre nach Zulassung (kostenfrei und im Mitgliedsbeitrag enthalten)
- Ab dem vierten Jahr nach der Zulassung je nach Dauer
- 2,5 Stunden: 25 €
- 3,75 Stunden: 37,50 €
- 5 Stunden: 50 €
- 7,5 Stunden: 75 €
„Flatrate“ – Teilnehmer:
- Kostenfreier Besuch aller ausgeschriebenen Online – Fortbildungen gegen eine „Flatrate“ Gebühr von alljährlich 250.—EUR zzgl. Ust zusätzlich zum Jahresmitgliedsbeitrag