Seit dem Jahre 1871 gab es für Anwälte und Anwältinnen in Deutschland, die einer bundesweiten anwaltlichen Organisation beitreten wollten, praktisch keine Alternative. Nun ist sie da, durch eine Mitgliedschaft im VDA – VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V.
Wir setzen uns insbesondere ein für:
- die Wahrung, Pflege und Förderung einer geordneten Rechtspflege in Deutschland sowie die Förderung der Bildung der Anwaltschaft und der allgemeinen Bevölkerung auf allen Rechts- und Steuergebieten.
- Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit und der Gewährleistung des Rechts für jedermann auf gerichtliche und außergerichtliche Interessensvertretung sowie die Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälte/ – innen
- Wahrung, Pflege und Förderung der Qualität von anwaltlichen Leistungen, insbesondere durch Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie dem Erwerb von beruflichen Zusatzqualifikationen
- Förderung des juristischen Nachwuchses
Allerdings verstehen wir uns hierbei nicht als „politische Interessenvertretung“ der Anwaltschaft allgemein, sondern als Verband, der in erster Linie die Interessen seiner Mitglieder vertritt.
Unser besonderes Augenmerk gilt dabei der Wahrung, Pflege und Förderung der Qualität von anwaltlichen Leistungen, insbesondere durch Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie dem Erwerb von beruflichen Zusatzqualifikationen sowie der Förderung des juristischen Nachwuchses.
Vor diesem Hintergrund stellt der VDA – VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. seinen Mitgliedern alljährlich ein besonders umfassendes Fort- und Weiterbildungsprogramm zur Verfügung, das in aller Regel Weiterbildungsansprüchen nach § 15 FAO entspricht und der Bezug einer entsprechenden Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO enthalten ist, soweit es sich nicht um Vorträge zur Vermittlung von rechtlichen und/oder steuerrechtlichen Grundkenntnissen handelt, und das zu besonders günstigen Marktkonditionen.
Die Teilnahmegebühren für VDA-Mitglieder an VDA Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gemäß unserer Veranstaltungsübersicht betragen – jeweils einschließlich des Bezuges einer Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO, soweit Fachfortbildung und nicht „Grundwissen“ vermittelt wird, und jeweils zzgl. Umsatzsteuer – für:
- Vorträge bis zu 5 Stunden Dauer: 50.– €
- Vorträge über 5 Stunden bis zu 10 Stunden Dauer: 75.– €
- Der Besuch der VDA-Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ist kostenlos und in ihrem VDA-Jahresmitgliedsbeitrag bereits enthalten für:
- Studenten/ -innen der Rechtswissenschaften und Referendare/ -innen
- Rechtsanwälte/ – innen innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Zulassung (Junge Anwaltschaft)
- Von dieser Kostenregelung sind (nur) ausgenommen ganz- oder mehrtägige Veranstaltungen/Kongresse mit Fremdreferenten wie BGH/OLG-Richter und/oder Professoren. In diesen Fällen wird die Teilnahmegebühr jeweils nach Aufwand kalkuliert.
Ferner wurden die nachfolgenden Fachausschüsse eingerichtet. Jedes VDA – Mitglied ist ohne weitere Mehrkosten und bereits mit seinem Jahresmitgliedsbeitrag abgegolten berechtigt, Mitglied in einem oder mehreren Fachausschüssen zu sein.
Dies sind derzeit die Fachausschüsse für:
- Anwaltsgebührenrecht
- Arbeitsrecht
- Arztrecht/Arzthaftungsrecht
- Aus- und Fortbildung
- Ausländer- und Asylrecht
- Bank-/Kapitalmarktrecht
- Baurecht
- Berufsrecht freie Berufe
- Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht
- EU-Recht
- Familienrecht
- Geistiges Eigentum/Gewerblicher Rechtsschutz
- Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
- Immobilienrecht (Gewerbliches Mietrecht/Maklerrecht/WEG-Recht)
- Insolvenzrecht und Sanierung
- Internationaler Rechtsverkehr
- Internationales Steuerrecht
- IT-Recht
- Jurastudenten/Referendare/Junge Anwaltschaft/Masterprogramme
- Medizinrecht
- Menschenrechte
- Presse- und Medienrecht
- Opferanwälte – Opferschutzrecht/Opferbetreuung
- Sportrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Syndikusanwälte
- Unternehmensrecht/Unternehmensberatung
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Verwaltungsrecht
Der Jahresmitgliedsbeitrag in unserem Verband beträgt jährlich – jeweils zzgl. Umsatzsteuer -:
- Für Studenten/Referendare mit dem Studiengang Rechtswissenschaften 75.– €.
- Für Rechtsanwälte/ – innen im Ausland sowie in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Zulassung (Junge Anwaltschaft) jeweils 150.– €.
- Für alle anderen in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen (ab dem vierten Jahr nach ihrer Zulassung) beträgt der Jahresmitgliedsbeitrag 200.– €.
- Für Juristen ohne Anwaltszulassung 150.–€
In dem Jahresmitgliedsbeitrag ist der Bezug regelmäßiger erscheinender aktueller Urteilsdepeschen – getrennt nach Rechtsgebieten – enthalten, wobei VDA-Mitglieder auch gleichzeitig mehrere Urteilsdepeschen für verschiedene Rechtsgebiete beziehen können.
Ferner ist der VDA – VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. Kooperationspartner des Verbandes für Unternehmer und Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft taxLegis.de – VERBAND FÜR DEN MITTELSTAND IN DEUTSCHLAND e. V. – www.taxlegis.de -.
Alle VDA-Mitglieder (mit Ausnahme Jurastudenten/Referendare) werden im Rahmen dieser Kooperation auch gleichzeitig kostenfrei in der Anwalts- und Steuerberatersuche von taxLegis.de gelistet.
Falls Sie bei uns Mitglied werden möchten, finden Sie Formulare zum Download hier: