(Worms) Das Landgericht Düsseldorf hat am 18.02.2013 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten das Strafverfahren gegen den ehemaligen Vorstand der WestLB (heute: Portigon AG), Hans-Jürgen Sengera, unter der Auflage vorläufig eingestellt, dass dieser bis zum 30. April 2013 insgesamt € 100.000,00 an im Beschluss näher bestimmte gemeinnützige Einrichtungen zahlt.

Darauf verweist so der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf eine entsprechende Mitteilung des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom 18.02.2013 zu seinem Beschluss vom selben Tage, Az.: 10 KLs 17/09.

Der Entscheidung lag im Wesentlichen zugrunde, dass der 70-jährige Angeklagte nicht vorbestraft ist. Ihm werde, so die Strafkammer, nur ein einmaliges Fehlverhalten vorgeworfen und er habe sich selbst nicht bereichert. Zudem liege die Tat viele Jahre zurück.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, bei der Vergabe eines Großkredits an ein britisches Unternehmen seine Pflicht zur sorgfältigen Bonitätsprüfung verletzt und dadurch der WestLB einen hohen Schaden zugefügt zu haben. Das Landgericht Düsseldorf hatte den Angeklagten mit Urteil vom 19. Juni 2008 (14 KLs 9/07) vom Vorwurf der Untreue zum Nachteil der Bank freigesprochen. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof am 13. August 2009 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Erfüllt der Angeklagte die Auflage nicht, wird das Verfahren fortgesetzt. Der Beschluss der Kammer ist unanfechtbar.

Möthrath riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen sowie als Opfer von Gewalttaten so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. – www.strafrechtsverband.de – verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRV Verband deutscher StrafrechtsAnwälte
und Strafverteidiger e. V.
Karl-Ulrich-Straße 3, 67547 Worms
Tel.: 06241 – 938 000
Fax: 06241 – 938 00-8
Email: kanzlei@ra-moethrath.de
www.ra-moethrath.de