(Worms) In dem Strafverfahren gegen Tarek H. u. a. hat der 6. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts München in einem abgetrennten Verfahren den Angeklagten Renee Marc S. (31) wegen Unterstützung islamistischer terroristischer Vereinigungen im Ausland am 06.12.2011 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Darauf verweist der Moerser Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht Bertil Jakobson, Vizepräsident des VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf die Mitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 6.12.2011.

Der Angeklagte Renee Marc S. sei schuldig der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Werbung um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung im Ausland. Er wurde deswegen unter Auflösung der Gesamtfreiheitsstrafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Bremen vom 13.02.2008 und vom 02.04.2008 unter Einbeziehung der dortigen Einzelstrafen von 3, 6, 4 und 6 Monaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten (Einzelstrafen von 2 Jahren 3 Monaten und 1 Jahr 6 Monaten) verurteilt.

Zur Begründung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt, so Jakobson:

Auf der Grundlage der durchgeführten Beweisaufnahme ist der Senat davon überzeugt, dass der Angeklagte sich dem bewaffneten Kampf der Al Qaida (Jihad) anschließen und sich zu diesem Zweck in einem Trainingslager der Al Qaida in Afghanistan ausbilden lassen wollte. Ausgestattet mit einem Empfehlungsschreiben des anderweit verfolgten Aleem N. reiste er deshalb im Mai 2007 über Istanbul nach Teheran, von wo aus er weitergeschleust werden sollte. Da die Abholung in Teheran misslang, brach der Angeklagte seine Reise ab und kehrte nach Deutschland zurück. Hierin ist nach Auffassung des Senats die abgeurteilte Unterstützung einer islamistischen terroristischen Vereinigung im Ausland zu sehen.

Der Angeklagte hat zur Überzeugung des Senats ferner im Oktober 2007 einen frei zugänglichen Videofilm ins Netz gestellt, der nach seinem Inhalt zum bewaffneten Kampf gegen die westlichen Kräfte, insbesondere die USA, aufruft und den Anschlag auf das World Trade Center vom 11. September 2001 verherrlicht. Hierin ist die Aufforderung zu sehen, der Al Qaida als Mitglied beizutreten.

Bei der Strafzumessung hat der Senat insbesondere berücksichtigt, dass die Taten schon lange zurückliegen und das Verfahren geraume Zeit gedauert hat. Dem standen die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten gegenüber. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Jakobson riet grundsätzlich – unabhängig von diesem Fall – in allen strafrechtlich relevanten Fällen sowie als Opfer von Gewalttaten so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. – www.strafrechtsverband.de – verwies.

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Bertil Jakobson

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