„Kurzarbeitergeld und Subventionsbetrug“
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Termin:
04.09.2024 – 2,5 Vortragsstunden zzgl. Pause(14:00 bis 16:40 Uhr)
Anmeldelink: https://lets-meet.org/reg/d939a09a59256b3a3d
Inhalt:
Während der Corona-Pandemie ist durch den Gesetzgeber ein vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld geschaffen worden. In der Hochphase der pandemiebedingten Einschränkungen waren fast 6.000.000 Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Gegenwärtig findet die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen statt. Neben dem Risiko einer Rückzahlungsverpflichtung stellt sich beim unberechtigten Bezug von Kurzarbeitergeld auch das Risiko der Strafbarkeit. Der Vortrag stellt die wesentlichen Normen (§ 264 StGB, 266a StGB) dar und wagt eine Prognose zur Strafbarkeit in einem Bereich, in dem obergerichtliche Entscheidungen noch nicht vorliegen.
Gliederung:
Strafrechtlich relevante Aspekte der Kurzarbeit
264 StGB: Subventionsbetrug
- Darstellung der Tatbestandsvoraussetzungen
- Streitstand in der Literatur
- Lösungsansätze anhand gerichtlicher Entscheidungen
266a StGB: Vorenthalten von Arbeitsentgelt
- Darstellung der Tatbestandsvoraussetzungen
- Relevante Aspekte zur Kurzarbeit und § 266a StGB
Kurzübersicht zu steuerstrafrechtlichen Aspekten der Kurzarbeit
Verteidigungstipps
Referent:
Georg Hein
Richter am Amtsgericht (Lippstadt)
Vorsitzender des Schöffengerichts
Lippstadt