Letzte Pressemitteilung
Weiterlesen
Unsere Kooperationspartner






- Startseite
- Der Verband
- Anwalts-Suche
- Presse
- Seminare (§ 15 FAO)
- VDA Stellenmarkt
- VDA Mitgliedervorteile
- VDA Mitgliederinitiative
- Mitglied werden
- VDA Junioreninitiative
- VDA International
- VDA Masterprogramme
- VDA Fachanwaltslehrgänge
- Berufsrecht
- Recht von A – Z
- Geldwäschegesetz Info
- Kontakt & Impressum
Aktuelles
Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltumwandlung – Tariföffnung
BGH: Gesamtnichtigkeit einer Vereinbarung über die Maklerkosten
Kontakt
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Tel.: 0711 – 1 28 50 27 – 0
Fax: 0711 – 1 28 50 27 – 99
Email: info@Verband-Deutscher-Anwaelte.de
www.Verband-Deutscher-Anwaelte.de
Pressemitteilungen
-
Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit von Vereinbarungen über den aktienrechtlichen Differenzhaftungsanspruch bei einer Sachkapitalerhöhung
(Kiel) Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob eine Aktiengesellschaft mit ihrem Aktionär über den Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen der bei […]
-
Ohne inländische Beschäftigung kein Versicherungsschutz im Ausland / Berufsgenossenschaft muss Unfall bei Hilfseinsatz in Russland nicht entschädigen
(Stuttgart) Wer für eine Auslandstätigkeit eingestellt und anschließend nicht beim gleichen Arbeitgeber im Inland weiterbeschäftigt werde, ist während seines Auslandeinsatzes nicht gesetzlich unfallversichert. Darauf verweist der Lörracher Fachanwalt für Arbeits- […]
-
Stellenabbau: Die Konsequenzen für die Arbeitnehmer
(Stuttgart) In den Nachrichten häufen sich die Meldungen, wonach große namhafte Unternehmen Stellen abbauen wollen. Gerade in letzter Zeit wurde dies etwa bei E.ON, QIAGEN, NOKIA und Allianz bekannt. Hierzu […]
-
BGH: Verurteilungen wegen eines Brandanschlags aus rechtsradikalen Motiven rechtskräftig
(Worms) Der Bundesgerichtshof hat soeben die Revisionen der beiden Angeklagten, die vom Landgericht Limburg an der Lahn wegen eines Brandanschlags aus rechtsradikalen Motiven zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren, bzw. […]
-
-
-
-
-
-