Datum: 17.01.25
Uhrzeit: 10:00 - 11:00
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

„Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen“
(Anmerkungen zum BAG-Urteil vom 5. Dezember 2024 – 8 AZR 370/20)

 

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur online möglich ist.
Anmeldungen per email/Fax etc. sind nicht möglich!
Sie können sich zu dem nachfolgenden Termin wie folgt online anmelden: (auf den Link klicken)

 

Termin:

Freitag, den 17. Januar 2025  – online
10:00 Uhr bis 11:00 Uhr – eine Vortragsstunde
Anmeldelink: https://lets-meet.org/reg/e91c858ccd3dfdb666

 

Referentin:  Dr. Caroline Siegel, LL.M.

 

Inhalt:

Das Urteil des BAG vom 05.12.2023 (Az. 8 AZR 370/20) bestätigt, dass Teilzeitbeschäftigte bei der Vergütung – ab der ersten Stunde – nicht schlechter gestellt werden dürfen als Vollzeitkräfte. Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für viele – insbesondere auch tariflich vergütete – Arbeitnehmer und Arbeitgeber, da entsprechende Klauseln nicht nur arbeitsvertraglich, sondern auch tariflich regelmäßig verwendet wurden. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über den aus der Entscheidung folgenden Handlungs- und Beratungsbedarf und gibt einen Ausblick auf die weitere europarechtliche Frage von Arbeitszeit- und Vergütungsgestaltungen.

 

Referentin:

Dr. Caroline Siegel, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Viersener Str. 16, 41061 Mönchengladbach
T +492161811628 | caroline.siegel@kapellmann.de | www.kapellmann.de | LinkedIn