„Überblick zu § 315 d StGB u. Gerichtsentsch.
a. d. Kuriositätenkabinett z. sog. Handyverbot am Steuer“
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur online möglich ist.
Anmeldungen per email/Fax etc. sind nicht möglich!
Sie können sich zu dem nachfolgenden Termin wie folgt online anmelden: (auf den Link klicken)
- Freitag, 11.10.2024, 15.00-17.45 Uhr
- https://lets-meet.org/reg/cd10392e01d5bc703d
online mit Zoom (2,5 Vortragsstunden + Pause)
Referent: Rechtsanwalt Bernd Schöning
Inhalt:
-§ 315 d STGB: Wann liegt ein Alleinrennen vor?
-Beweislastfragen zu § 315 d STGB
-Fragestellungen zur Einziehung des Tatwerkzeugs Kfz
-Was deckt der Gesetzestext zu § 23 a StVO im Zusammenhang mit dem Verbot der Nutzung von elektronischen Geräten tatsächlich ab?
Referent:
Rechtsanwalt Bernd Schöning
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mühlenstraße 101
48703 Stadtlohn
Tel. 02563 9767-0
Fax 02563 9767-2
zentrale@schoening-rechtsanwalt.de
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