(Kiel) Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf hat ein Feuerwehrmann, der an 77 Tagen im Jahr als Fahrer eines Noteinsatzfahrzeuges des Krankenhauses Bereitschaftsdienst leistet und dem im Krankenhaus hierzu ein Dienstzimmer zur Verfügung steht, nicht nur in der Feuerwache, sondern auch im Krankenhaus eine regelmäßige Arbeitsstätte.

Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel,  unter Hinweis auf die Mitteilung des  Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 25. Juli 2011 – Az.: (Az: 7 K 1574/10 E).

Eine Auswärtstätigkeit und die Möglichkeit, Pauschbeträge wegen Mehraufwandes an Verpflegung geltend zu machen, sei damit nicht gegeben.

Passau empfahl, dies zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband – www.duv-verband.de – verwies.

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Jörg Passau
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