Pressemitteilungen
BGH: Kein Widerrufsrecht des Leasingnehmers bei Kilometerleasingverträgen
Anpassung der Gewerberaummiete / 50 % Mietreduzierung bei staatlich verordneten (Corona) Lockdown
Vorsteueraufteilung bei Errichtung eines gemischt genutzten „Stadtteilzentrums“
Bundesgerichtshof: Taschenrechner am Steuer verboten!
Verzögerte Erstellung eines Sachverständigengutachtens / Besorgnis der Befangenheit
Kontakt
Kronprinzstr. 14
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 – 1 28 50 27 - 0
Fax: 0711 – 1 28 50 27 - 99
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Teilnahmehinweise für Veranstaltungen
Regelmäßig veranstaltet der VDA – VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. Seminare und Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Themen. Der Bezug einer Teilnahmebestätigung gem. § 15 FAO ist in der Teilnahmegebühr enthalten. Soweit in Einzelfällen nur rechtliches oder steuerrechtliches Grundkenntnisse vermittelt wird, wird eine einfache Teilnahmebestätigung erteilt.
Es entstehen die folgenden Teilnahmegebühren:
Für Mitglieder des VDA – VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V.:
Für Anwälte/Anwältinnen ab dem vierten Jahr der Zulassung
- Vorträge bis einschließlich fünf Stunden reine Vortragsdauer: 50.-- €
- Vorträge über fünf bis zehn Stunden reine Vortragsdauer: 75.-- €
- jeweils zzgl. Umsatzsteuer - *- Studenten/ -innen der Rechtswissenschaften / Referendare/ -innen (kostenfrei und im Mitgliedsbeitrag enthalten)
- Für Anwälte/Anwältinnen innerhalb der ersten drei Jahre nach Zulassung (kostenfrei und im Mitgliedsbeitrag enthalten)
* Anwälte und Anwältinnen, die dem VDA beitreten, können alle VDA Vortragsveranstaltungen in ihrem ersten Mitgliedsjahr ebenfalls kostenfrei besuchen. Teilnahmegebühren fallen für sie erst ab dem zweiten Jahr der Mitgliedschaft an.Für Nichtmitglieder:
Die Teilnahmegebühren für Nichtmitglieder betragen für Vortragsveranstaltungen je nach Dauer:
- 4 Stunden Vortragsdauer: 149.00 €
- 5 Stunden Vortragsdauer: 186,50 €
- 6 Stunden Vortragsdauer: 224.00 €
- 8 bis 10 Stunden Vortragsdauer: 299.00 €
- jeweils zzgl. Umsatzsteuer -