(Worms) Die 9. (große) Strafkammer des Landgerichts Berlin hat am 1. März 2012 gegen drei Männer und eine Frau Haftstrafen von bis zu vier Jahren verhängt, weil sie nach den Feststellungen des Gerichtes in 140 Fällen in wechselnder Beteiligung auf betrügerische Art und Weise Beihilfeleistungen erlangt haben.
Darauf verweist der Moerser Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht Bertil Jakobson, Vizepräsident des VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf die Mitteilung des Landgerichts (LG) Berlin vom 1.03.2012 zu seinem Urteil, Az. (509) 14 Js 5937/10 (67/11).
Bei den Angeklagten Thorsten Sch. (52 J.) und Dietmar K. (51 J.) handelt es sich um vorzeitig pensionierte Polizeibeamte. Sie haben nach der Überzeugung des Gerichtes mittels gefälschter Rechnungen und Rezepte von Dezember 2005 bis März 2011 regelmäßig Beihilfeleistungen für Untersuchungen und Behandlungen beantragt, die gar nicht stattgefunden hätten. Die hierfür benötigten gefälschten Unterlagen seien zu einem Teil von dem Angeklagten Dave M. (41 J.) beschafft worden. Die Angeklagte Eoleon Sch. (22 J.), Tochter des Angeklagten Thorsten Sch. und Polizeimeisterin z. A., soll sich seit Ende des Jahres 2008 ebenfalls an den Betrugstaten beteiligt haben. Insgesamt sei ein Schaden von rund 250.000 € entstanden.
Der Angeklagte Thorsten Sch. ist wegen bandenmäßigen Betruges in 82 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt worden, der Angeklagte Dietmar K. wegen bandenmäßigen Betruges in 50 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Gegen den Angeklagten Dave M. verhängte das Gericht wegen Beihilfe zum Betrug in 63 Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, deren Vollstreckung für die Dauer von 3 Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Auf die Taten der Angeklagten Eoleon Sch. hat das Gericht Jugendstrafrecht angewandt, weil sie bei Tatbegehung noch nicht 21 Jahre alt gewesen ist und sie in ihrer Entwicklung aufgrund der Dominanz des Vaters beeinträchtigt gewesen sei. Sie ist wegen bandenmäßigen Betruges in 36 Fällen zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, so Jakobson.
Bei der Strafzumessung hat das Gericht strafmildernd berücksichtigt, dass die Angeklagten Geständnisse abgegeben haben. Strafschärfend wurden das Ausmaß der Taten, der hohe Schaden und das dreiste Vorgehen der Angeklagten bewertet. Mit seinem Urteil ist das Landgericht nur geringfügig unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft geblieben, die Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren und 4 Jahren und 6 Monaten gefordert hatte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche ab Urteilsverkündung mit der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.
Jakobson riet grundsätzlich – unabhängig von diesem Fall – in allen strafrechtlich relevanten Fällen sowie als Opfer von Gewalttaten so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. – www.strafrechtsverband.de – verwies.
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Bertil Jakobson
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