Werden Sie Mitglied bei uns!

Unsere Jahresmitgliedsbeiträge sind für unseren umfassenden Leistungen, die wir all unseren Mitgliedern anbieten, u. E. vergleichsweise gering. Sie betragen – jeweils zzgl. Umsatzsteuer -:

  • Für Studenten/ – innen mit dem Studiengang Rechtswissenschaften sowie Referendare/ – innen75.– €.
  • Für Rechtsanwälte/ – innen im Ausland sowie in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Zulassung (Junge Anwaltschaft) jeweils 150.– €.
  • Für alle anderen in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen (ab dem vierten Jahr nach ihrer Zulassung) beträgt der Jahresmitgliedsbeitrag 200.– €.
  • Für Juristen ohne Anwaltszulassung 150.– €.

In dem Jahresmitgliedsbeitrag ist der Bezug regelmäßiger Urteilsdepeschen (je nach Urteilsaufkommen bis zu drei Mal monatlich) – getrennt nach Rechtsgebieten – enthalten, wobei VDA-Mitglieder auch gleichzeitig mehrere Urteilsdepeschen, z.B. für Arbeitsrecht, Baurecht ud Familienrecht, beziehen können.

Die Mitgliedschaft in einem oder mehreren Fachausschüssen ist ebenfalls in dem Mitgliedsbeitrag enthalten.

Ferner ist der VDA – VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. Kooperationspartner des Verbandes für Unternehmer und Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft taxLegis.de – VERBAND FÜR DEN MITTELSTAND IN DEUTSCHLAND e. V. – www.taxlegis.de -.

Alle VDA-Mitglieder* werden im Rahmen dieser Kooperation auch gleichzeitig kostenfrei in der Anwalts- und Steuerberatersuche von taxLegis.de gelistet.

Die Teilnahmegebühren für VDA-Mitglieder an VDA Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gemäß unserer Veranstaltungsübersicht betragen – jeweils einschließlich des Bezuges einer Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO, soweit Fachfortbildung und nicht „Grundwissen“ vermittelt wird, und jeweils zzgl. Umsatzsteuer – für:

Teilnahme an Online- Fortbildungsveranstaltungen:
(Einzelabrechnung)

  • 2,5 Stunden: 25 €
  • 3,75 Stunden: 37,50 €
  • 5 Stunden 50 €
  • 7,5 Stunden 75 €

 „Flatrate“ – Teilnehmer:

  • Kostenfreier Besuch aller ausgeschriebenen Online – Fortbildungen gegen eine „Flatrate“ Gebühr von alljährlich 250.—EUR zzgl. Ust zusätzlich zum Jahresmitgliedsbeitrag

 

Von dieser Kostenregelung sind (nur) ausgenommen ganz- oder mehrtägige Veranstaltungen/Kongresse mit Fremdreferenten wie BGH/OLG-Richter und/oder Professoren. In diesen Fällen wird die Teilnahmegebühr jeweils nach Aufwand kalkuliert.

 

Falls Sie bei uns Mitglied werden möchten, finden Sie Formulare zum Download hier:

 

* (mit Anwaltszulassung)