(Worms) Der Bundesgerichtshof hat soeben die Verurteilung des ehemaligen Brandenburger Justizministers Kurt Schelter durch das Landgericht Potsdam wegen Betruges, Steuerhinterziehung und falscher Versicherung an Eides Statt bestätigt.

Darauf verweist so der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf eine entsprechende Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15.04.2013 zu seinem Beschluss vom 21. Februar 2013 – 1 StR 633/12.

Das Landgericht Potsdam hatte den Angeklagten, einen ehemaligen Staatssekretär im Bundesinnenministerium und früheren Minister der Justiz und für Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, wegen Betruges in fünf Fällen, Steuerhinterziehung in drei Fällen sowie wegen falscher Versicherung an Eides Statt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Drei Monate der Gesamtfreiheitsstrafe gelten wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als vollstreckt.

Nach den landgerichtlichen Feststellungen bezog der Angeklagte seit dem Jahr 1998 Versorgungsbezüge nach Maßgabe des Beamtenversorgungsgesetzes sowie nach seinem Ausscheiden aus dem Ministeramt im Juli 2002 Übergangsgeld nach den Vorschriften des Brandenburgischen Ministergesetzes.

Im Zeitraum Februar 2003 bis Dezember 2006 erzielte der Angeklagte Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Daneben bezog er von August 2003 bis März 2004 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Dem Angeklagten war bekannt, dass dieses Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge und das Übergangsgeld anzurechnen war. Er wusste auch, dass er den Bezug und die Änderung von Erwerbseinkommen gegenüber den Versorgungsträgern des Bundes und des Landes Brandenburg anzuzeigen hatte. Dieser Verpflichtung kam der Angeklagte nicht ordnungsgemäß nach. Er beabsichtigte dabei, sich eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen. Dadurch wurden die Versorgungsbezüge und das Übergangsgeld ohne Anrechnung des Erwerbseinkommens ungekürzt an den Angeklagten ausgezahlt.

Der Angeklagte kam zudem in den Jahren 2003 bis 2005 seiner Verpflichtung als Unternehmer zur Abgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen nicht innerhalb der Abgabefrist nach.

Weiterhin gab der Angeklagte im Jahr 2005 in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Verlagsgesellschaft, deren Geschäftsführer der Angeklagte gewesen war, vor dem Landgericht Hamburg eine falsche Versicherung an Eides Statt ab.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wurde, im Wesentlichen als unbegründet verworfen, so Möthrath. Einen geringen Teilerfolg erzielte die Revision lediglich hinsichtlich einer der für die Betrugstaten verhängten Einzelstrafen, die herabgesetzt wurde. Der Ausspruch über die Gesamtstrafe blieb davon unberührt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Möthrath riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen sowie als Opfer von Gewalttaten so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. – www.strafrechtsverband.de – verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRV Verband deutscher StrafrechtsAnwälte
und Strafverteidiger e. V.
Karl-Ulrich-Straße 3, 67547 Worms
Tel.: 06241 – 938 000
Fax: 06241 – 938 00-8
Email: kanzlei@ra-moethrath.de
www.ra-moethrath.de