Die Förderung des juristischen Nachwuchses in Deutschland ist dem VDA VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. ein besonderes Anliegen.
Deswegen gelten für Jurastudenten/ -innen und Referendare/ -innen sowie junge Anwälte/ – innen deutlich ermäßigte Mitgliedsbeiträge und diese können auch kostenlos an allen VDA Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt
- Für Studenten/ -innen mit dem Studiengang Rechtswissenschaften und Referendare/ – innen jeweils 75.– € jährlich (zzgl. Umsatzsteuer).
- Für in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Zulassung (Junge Anwaltschaft) 150.– € jährlich (zzgl. Umsatzsteuer).
Für die Teilnahme an VDA-Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen gilt:
Der Besuch der VDA-Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ist völlig kostenlos und in ihrem Mitgliedsbeitrag bereits enthalten für
- Studenten/ – innen und Referendare/ – innen der Rechtswissenschaften
- Rechtsanwälte/ – innen innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Zulassung (Junge Anwaltschaft)
Falls Sie bei uns Mitglied werden möchten, finden Sie Formulare zum Download hier:
- Mitgliedsantrag Studenten/Referendare
- Mitgliedsantrag für in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/ -innen innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Zulassung (Junge Anwaltschaft)