(Stuttgart) In Zeiten der EU und der Globalisierung werden auch die beruflichen Anforderungen für Juristen/ – innen immer höher. Gerade wer in einer auch international tätigen Wirtschaftskanzlei oder einem international operierenden Unternehmen arbeiten will, kommt heutzutage mit der reinen Qualifikation als „Rechtsanwalt” nicht mehr aus.

Neben der Promotion, so Benjamin Kastner, Leiter des Fachausschusses „Jurastudenten / Referendare / Junge Anwaltschaft / Masterprogramme” des VDA VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. in Stuttgart, gehört der internationale Abschluss „LL.M”, also ein „Master of Laws” zu den beliebtesten Zusatzqualifikationen bei auch international ausgerichteten Kanzleien sowie bei Rechtsabteilungen in international tätigen Unternehmen.

Die Betonung, so Kastner, liegt dabei auf einem „internationalen” Abschluss, wobei es auch in Deutschland sehr gute LL.M. Programme gibt, die sich jedoch eher für Juristen/ – innen eignen, die sich speziell im deutschen Recht weiterbilden wollen. Nur der „internationale” Abschluss hat jedoch den von größeren Kanzleien und international operierenden Unternehmen gewünschten Vorteil, dass der Bewerber dadurch bereits nachgewiesen hat, dass er sich auch in ein ausländisches Rechtsgebiet schnell einarbeiten kann, durch sein Studium im Ausland eine hohe persönliche Flexibilität und Anpassungsfähigkeit gezeigt und ganz nebenbei auch noch seine Fremdsprachenkenntnisse optimal erweitert hat. Auch wenn der Erwerb des LL.M. in der Regel mit einigem finanziellen Aufwand verbunden ist, so Kastner, lohnt sich der Erwerb allemal, da Kanzleien und Unternehmen den Titel nicht selten mit einem Aufschlag von bis zu 10.000 € p. a. auf das Anfangsgehalt vergüten.

Das Problem der teils hohen Studiengebühren, gerade z. B. auch in den USA, ist auch dem VDA VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. bekannt. Deswegen, so Kastner, sei es dem Verband seit seiner Gründung ein besonderes Anliegen gewesen, weltweit Kooperationen mit Universitäten abzuschließen, die den Mitgliedern des VDA Vergünstigungen bei dem Erwerb eines Mastertitels an dieser Universität einräumen. Derzeit bestehen bereits Kooperationen mit folgenden Universitäten im Ausland, die den VDA Mitgliedern bis zu 25 % Rabatt auf die Studiengebühren einräumen, was, so Kastner, in der Spitze, wie z.B. bei der Tulane University in New Orleans / USA, eine Ersparnis von derzeit rd. 10.700 USD einbringen kann:

• BOND UNIVERSITY, Queensland / Australien

• Open University of Hong Kong (OUHK)

• Indiana University Robert H. McKinney School of Law in Indianapolis / USA

• Tulane University Law School in New Orleans, Louisiana (USA)

Des Weiteren besteht in Deutschland noch eine Kooperation mit dem Mainzer Medieninstitut, das in Kooperation mit der Johannes Gutenberg-Universität Mainz einen Masterstudiengang im Medienrecht anbietet. Hier erhalten VDA Mitglieder auf die Studiengebühren von 3.800,- Euro eine Ermäßigung in Höhe von 10 %. Weitere Besonderheit: Der Masterstudiengang ist mit den gemäß der Fachanwaltsordnung nachzuweisenden theoretischen Kenntnissen im Urheber- und Medienrecht abgestimmt, sodass der Bewerber nach Abschluss des LL.M.-Studiengangs neben dem “Master of Laws”-Titel zusätzlich den Fachanwaltstitel für Urheber- und Medienrecht beantragen kann, sobald die hierfür notwendigen Fallzahlen vorliegen.

Mehr erfahren Interessierte unter „VDA Masterprogramme” auf der Internetseite des VDA – www.verband-deutscher-anwaelte.de.

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
VDA – Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll.
Theodor-Heuss-Str. 11
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Fax: 0711/30 58 93-11
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www.drgaupp.de

Benjamin Kastner, LL.M.
Dipl. Jur. / Master of Laws in Global Business Law
(La Trobe University, Melbourne)
Leiter des VDA Fachausschusses
Jurastudenten – Referendare – Junge Anwaltschaft – Masterprogramme
Email: B.Kastner@Verband-Deutscher-Anwaelte.de