(Worms) Das Urteil des Landgerichts München vom 27. Juni 2012 gegen das ehemalige Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesbank Gerhard Gribkowsky wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue sowie wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen ist rechtskräftig.
Darauf verweist so der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf eine entsprechende Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10.05.2013 zu seinen Beschlüssen vom 2. Mai 2013 – 1 StR 96/13.
Das Landgericht München I hatte den Angeklagten wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue sowie wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zugleich hat es festgestellt, dass der Angeklagte aus den abgeurteilten Taten 32,5 Mio. Euro erlangt hat und dem Verfall des Erlangten und des Wertersatzes Ansprüche der Verletzten entgegenstehen.
Der Angeklagte war als Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit „Risikomanagement“ für die Verwertung der Anteile der Bayerischen Landesbank an einer Gesellschaft der Formel 1 – Unternehmensgruppe zuständig. Im Mai 2005 ließ sich der Angeklagte von Formel 1 – Chef Ecclestone finanzielle Zuwendungen im Gegenzug für die Einflussnahme auf die Entscheidungsgremien der Bayerischen Landesbank im Zusammenhang mit dem Verkauf der Anteile versprechen. Als zuständiger Dezernent bestimmte der Angeklagte durch positive Vorlagen und Stellungnahmen die im November 2005 erfolgte Beschlussfassung im Vorstand und Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank maßgeblich. Insbesondere setzte er eine von Ecclestone geforderte Provision in Höhe von 5 % des Kaufpreises der Anteile – mithin ca. 34,4 Mio. Euro – durch, indem er die Provisionsvereinbarung gegenüber dem Vorstand fälschlicherweise als „deal breaker“ darstellte und diese gegenüber dem Verwaltungsrat gänzlich verschwieg. Aufgrund der mit Ecclestone getroffenen Abrede flossen dem Angeklagten in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 32,5 Mio. Euro zu. Dabei wurden die Zahlungen an den Angeklagten durch Zwischenschaltung von Scheinfirmen sowie einer Stiftung mit Sitz in Österreich verschleiert. Die vereinnahmten Beträge gab der Angeklagte in seinen Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2006 und 2007 nicht an.
Gegen das Urteil des Landgerichts München I hatten zunächst sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Beide Revisionen wurden mittlerweile zurückgenommen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Möthrath riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen sowie als Opfer von Gewalttaten so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. – www.strafrechtsverband.de – verwies.
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Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRV Verband deutscher StrafrechtsAnwälte
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