(Stuttgart) Am 20. Dezember 2012 sind in Vaduz die Ratifikationsurkunden zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Bundesrepublik Deutschland ausgetauscht wurden.

Dieses, so der Liechtensteiner Rechtsanwalt Johannes W. Viehbacher, Leiter des VDA Headoffices “Liechtenstein” des VDA – VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. mit Sitz in Stuttgart, tritt zum 01.01.2013 in Kraft und bietet fortan insbesondere deutschen Investoren zahlreiche interessante Optionen im Sinne einer legalen Steueroptimierung. So ließe sich zum Beispiel die Expansion in neue Absatzmärkte über eine Vertriebsgesellschaft im Fürstentum Liechtenstein darstellen.

Die Fürstliche Regierung hat dazu folgende Pressemitteilung herausgegeben:

• Rechts- und Planungssicherheit für Investoren aus beiden Ländern

Die Fürstentum Liechtenstein und die Bundesrepublik Deutschland haben am Mittwoch, 19. Dezember 2012, in Vaduz die Ratifikationsurkunden zum „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen” ausgetauscht und damit das Inkrafttreten des Abkommens besiegelt. „Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen sorgen wir für gegenseitige Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit. Durch die Verbesserung der steuerlichen Beziehungen vertiefen und fördern wir die bereits sehr engen Wirtschaftsbeziehungen zwischen unseren beiden Ländern”, betonten Eberhard von Schubert, als Vertreter Deutschlands und Martin Frick, Leiter des Amts für Auswärtige Angelegenheiten, als Vertreter Liechtensteins bei der Übergabe der Ratifikationsurkunden

in Vaduz.

• Eine stabile Brücke für Investitionen und Wachstum

Auch Regierungschef Klaus Tschütscher sieht das ab 1. Januar 2013 Anwendung findende Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland positiv: „Wir haben mit unserem wichtigsten Handelspartner Deutschland ein Verhältnis aufgebaut, das von Freundschaft und dem Streben nach konstruktiven Lösungen geprägt ist. Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen schaffen wir für die Investoren Rechtssicherheit und bauen ihnen eine sichere Brücke in die Zukunft. Auf diese Weise wollen wir weiteres Wirtschaftswachstum fördern. Das liegt im Interesse beider Staaten”.

• Solide Grundlage für unsere internationalen Kooperationen

Das Doppelbesteuerungsabkommen ist eine verlässliche und attraktive Grundlage für gegenseitige Investitionen. So werden insbesondere grenzüberschreitende Beteiligungen von Quellensteuern entlastet, indem Nullsätze für Quellensteuern auf bestimmte Dividenden, Zinsen und Lizenzen vereinbart wurden, die zwischen Deutschland und Liechtenstein fließen. „Liechtenstein hat mit der Liechtenstein-Erklärung zum Ausdruck gebracht, dass wir zu den OECD-Regeln stehen. Mittlerweile haben wir weltweit über 30 Steuerverträge ausverhandelt und sind so zu einem international anerkannten und glaubwürdigen Partner geworden. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland ist ein Zeichen dafür und es bildet eine solide Grundlage für unsere weitere internationale Zusammenarbeit”, betonte Katja Gey, Leiterin der Stabsstelle für Internationale Finanzplatzagenden.”

Viehbacher riet, in allen Zweifelsfällen rechtlichen und / oder steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dazu u. a. auch auf die im VDA – VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. – www.verband-deutscher-anwaelte.de – organisierten deutschsprachigen Anwälte und Anwältinnen verwies.

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