(Lausanne) Der internationale Sportgerichtshof CAS mit Sitz in Lausanne bestätigt eine Entscheidung der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA, wonach Athleten nicht alleine deshalb die Startberechtigung an Olympischen Spielen vorenthalten werden darf, weil sie im Zeitraum vor den Olympischen Spielen wegen eines Dopingverstoßes für wenigstens sechs Monate gesperrt waren.

Darauf verweist der Münchner Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Quirling, Leiter des Fachausschusses „Sportrecht“ des VDA – VERBAND DEUTSCHER ANWÄLTE e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf eine Mitteilung des CAS vom 30.04.2012 zu seinem Urteil vom selben Tage zwischen der WADA und der britischen Nationalen Olympischen Komitee BOA (Az. CAS 2011/A/2658 BOA v. WADA).

Die BOA übernahm im zugrundeliegenden Fall die sog. Osaka-Regel in Art. 45 a.F. der Olympischen Charta des IOC in ihr eigenes Regelwerk. Hiernach war es nicht möglich, Athleten zu melden, die zuvor mindestens sechs Monate wegen eines Dopingverstoßes gesperrt waren. Der CAS hob bereits im Oktober 2011 die eigentliche Osaka-Regel auf, was zur Folge hatte, dass viele NOKs ihre Bestimmungen ebenfalls von der Bestimmung befreiten. Das BOA unterließ hingegen eine Streichung und berief sich auf die effektive Bekämpfung des Dopings.

Der Cas folgte dem im Ergebnis nicht. Er betonte zwar ausdrücklich die fortwährende Bedeutung des Kampfes gegen Doping und auf seine bisherige Rechtsprechung. Die Ahndungsmöglichkeiten finden jedoch ihre Grenze in den Verbandstatuten der Weltverbände und deren Durchsetzung auf die nationalen Mitgliedsverbände.

„Das Gremium des CAS stellte auch fest, dass es der BOA und dem IOC, wie auch Anderen, frei steht, andere Interessenvertreter bzw. Beteiligte zu überzeugen, dass eine zusätzliche Sanktion dahingehend, nicht an den Olympischen Spielen teilnehmen zu können, eine verhältnismäßige, geeignete Sanktion bei einem Vergehen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen sein und daher Teil eines geänderten World Anti-Doping Code bilden könne. Derzeit erlaube das bestehende System die erfolgte Handlungsweise der BOA jedoch nicht. Bei der Satzung (Bye-Law) handelt es sich um eine Doping-Sanktion, und sie ist daher nicht in Übereinstimmung mit dem WADA Code. Der CAS bestätigt die Sichtweise des WADA Foundation Board, wie in seiner Entscheidung ausgeführt. Die Berufung der BOA wird daher abgewiesen und die Entscheidung des WADA Foundation Board bestätigt.“

Quelle: TAS/CAS

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