(Worms) Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung im Mordfall ohne Leiche vor dem Landgericht Trier bestätigt.

Darauf verweist so der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf eine entsprechende Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Mai 2012 zu seinem Urteil vom 2. Mai 2012 – 2 StR 395/11.

Das Landgericht Trier hatte den Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zum Mord sowie wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte das Tatopfer Walter K. das Eigentum an einem Gehöft in einem abgelegenen Dorf in der Eifel verloren und nur ein lebenslanges Wohnrecht zurückbehalten. Der Angeklagte und seine Ehefrau kauften das Anwesen 1987. Zwischen dem Angeklagten und Walter K. kam es seitdem immer wieder zu Auseinandersetzungen. 1988 schoss der Angeklagte mit einer Pistole auf Walter K. und wurde deshalb wegen versuchten Mordes verurteilt. Zudem wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Angeklagte konnte jedoch aus der Untersuchungshaft fliehen und hielt sich bis zum Eintritt der Vollstreckungsverjährung verborgen. 2001/2002 kehrten der Angeklagte und seine Ehefrau wieder in das Anwesen zurück. Kurze Zeit später bot der Angeklagte dem in dem Anwesen lebenden Mieter Erich W. die Zahlung von 10.000 € für die Tötung des Walter K. an. Erich W. lehnte dieses Ansinnen jedoch ab. Im Sommer 2007 drohte der Angeklagte Walter K. mit einer Schaufel in der Hand, er werde ihm das Hirn aus dem Kopf schlagen. Am 4. September 2007 kam Walter K. nach 22.30 Uhr nach Hause und stellte sein Auto vor der Einfahrt ab. Danach wurde er nicht mehr gesehen.

Das Landgericht hat sich davon überzeugt, dass der Angeklagte, der an einer schizotypischen, die Schuldfähigkeit jedoch nicht beeinträchtigenden Persönlichkeitsstörung leidet, Walter K. in der Nacht vom 4. zum 5. September oder am Morgen des 5. September 2007 getötet hat. Anschließend fuhr er nach der Überzeugung des Gerichts dessen Auto in einen 45 km entfernten Ort in Luxemburg und stellte es dort ab. Das Landgericht hat die Tötung von Walter K. als Mord aus niedrigen Beweggründen gewertet. Vorangegangen war nach seiner Wertung in 2002 ein fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zum Habgiermord.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 2. Mai 2012 die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, so Möthrath, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinen Lasten ergeben hat. Das Landgericht hat die Überzeugung von der Tötung des Walter K. durch den Angeklagten beanstandungsfrei gewonnen, indem es in einem Ausschlussverfahren alle konkret in Frage kommenden Alternativen zurückgewiesen und aus Indizien Rückschlüsse auf die vorsätzliche Verursachung des Todes von Walter K. gezogen hat. Ebenso rechtsfehlerfrei hat es die latent hinter dem Gesamtgeschehen stehenden niedrigen Beweggründe der Tötung von Walter K. angenommen. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.

Möthrath riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen sowie als Opfer von Gewalttaten so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. – www.strafrechtsverband.de – verwies.

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Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRV Verband deutscher StrafrechtsAnwälte
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