(Worms) Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen den früheren Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz, den früheren Hauptgeschäftsführer und zwei weitere Mitarbeiter der weitgehend landeseigenen Nürburgring GmbH sowie gegen einen früheren Geschäftsführer der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH (ISB GmbH) und einen Geschäftsführer der Rheinland-Pfälzischen Gesellschaft für Immobilien und Projektmanagement GmbH (RIM GmbH) Anklage zum Landgericht Koblenz erhoben.
Darauf verweist so der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf eine entsprechende Mitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 15.02.2012, Az.: 2050 Js 37425/10.
Dem früheren Finanzminister sowie den angeschuldigten Mitarbeitern der Nürburgring GmbH wird Untreue vorgeworfen, dem früheren Geschäftsführer der ISB GmbH und dem Geschäftsführer der RIM GmbH Beihilfe zur Untreue. Die Staatsanwaltschaft Koblenz geht nach ihrer Mitteilung dabei von nachfolgendem Sachverhalt aus:
In den Jahren 2007 bis 2009 war die Nürburgring GmbH mit der Durchführung des Projekts „Erlebnisregion Nürburgring“ befasst. Das Projekt gliederte sich in zwei Bereiche. Bei dem Bereich I handelte es sich um das Teilprojekt „Nürburgring 2009″ mit den Bauprojekten ring°boulevard, Warstein-Event-Center, ring°werk und ring°arena, der Bereich II umfasste den Ausbau der Hotel- und Gastronomieanlagen. Bei Baubeginn im November 2007 war die Investionssumme für den Bereich I auf etwa 135 Mio. €, für den Bereich II auf etwa 95 Mio. € geschätzt worden. Die Finanzierung des Bereichs I sollte zu 50% aus öffentlichen Mitteln, die des Bereichs II zu 100% aus privaten Mitteln erfolgen.
1.
Im Zusammenhang mit der Finanzierung des Bereichs I wird dem ehemaligen Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz sowie den Verantwortlichen der Nürburgring GmbH zur Last gelegt, in fünf Fällen zum Nachteil der Nürburgring GmbH Zahlungen in Höhe von insgesamt 385.000,- EUR ohne vertragliche Verpflichtung, davon in drei Fällen zudem gegen den Beschluss des Aufsichtsrats der Nürburgring GmbH vom 16.12.2008 an die Firmengruppe „Internationale Projektcoordination“ bzw. „Pinebeck“ geleistet zu haben.
2.
Weiterhin sollen der ehemalige Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz und die Verantwortlichen der Nürburgring GmbH veranlasst haben, dass die Nürburgring GmbH ohne Rechtsgrund und vertragliche Verpflichtung die Kosten der von dem angeblichen Investor geforderten Kapitalnachweise in Höhe von 80 Mio. EUR bzw. 95 Mio. EUR, die aufgrund der vertraglichen Vereinbarung von der Firmengruppe „Internationale Projektcoordination“ zu erbringen gewesen wären, übernimmt. Da die Firmengruppe „Internationale Projektcoordination“ mangels Liquidität nicht in der Lage gewesen sein soll, den jeweils geforderten Kapitalnachweis –Bareinlage von 80 Mio. EUR bzw. 95 Mio. EUR auf einem Konto in der Schweiz- zu erbringen, soll der ehemalige Finanzminister entschieden haben, dass der jeweilige Betrag aus dem Liquiditätspool des Landes Rheinland-Pfalz entnommen wird und die entstehenden Kosten (Zinsen, Bankspesen usw.) von der Nürburgring GmbH zu tragen sind. Der Schaden der Nürburgring GmbH soll insgesamt 218.000,- EUR betragen haben.
3.
Ende Juni/Anfang Juli 2009 schlossen der damalige Finanzminister und die Verantwortlichen der Nürburgring GmbH mit der Firmengruppe „Pinebeck“ eine Zahlungsvereinbarung ab. Entgegen der ursprünglichen Vereinbarung, die die Zahlung einer Teilprovision in Höhe von 1 Mio. EUR nach tatsächlichem Eingang der ersten Rate der Finanzierung vorsah, verpflichtete sich die Nürburgring GmbH nunmehr zur Zahlung einer Provision in Höhe von 4 Mio. EUR binnen 48 Stunden nach Übergabe eines Schecks in Höhe der ersten Finanzierungsrate von 67 Mio. USD. Dabei sollen sich die Beteiligten bewusst gewesen sein, dass eine Prüfung der Werthaltigkeit des Schecks binnen 48 Stunden nicht möglich ist. Nach Übergabe des Schecks über 67 Mio. USD, der, wie später bekannt wurde, nicht gedeckt war, soll der ehemalige Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz in Absprache mit den Verantwortlichen der Nürburgring GmbH die Überweisung eines Betrages in Höhe von 4 Mio. EUR auf ein von den Verantwortlichen der Firmengruppe „Pinebeck“ genanntes Konto einer Firma in der Schweiz veranlasst haben.
Allein wegen eines Fehlers bei den Kontendaten konnte die Überweisung von der beauftragten Bank nicht ausgeführt werden. Das Vermögen der Nürburgring GmbH soll durch diese Handlungsweise in Höhe von 4 Mio. EUR konkret gefährdet gewesen sein.
4.
Bereits im April 2008 drohte aufgrund fehlender finanzieller Mittel der Motorsport Resort Nürburgring GmbH im Bereich II des Projekts „Erlebnisregion Nürburgring“ ein Baustopp. Aufgrund dessen soll der damalige Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz unter Mithilfe des ehemaligen Geschäftsführers der Investitions- und Struktur Bank GmbH (ISB) und des Geschäftsführers der Rheinland-Pfälzischen Gesellschaft für Immobilien und Projektmanagement mbH (RIM) veranlasst haben, dass die RIM, die sich ausschließlich über die ISB refinanzierte, der Motorsport Resort Nürburgring GmbH über die Firma Mediinvest GmbH Darlehen in Form von elf stillen Beteiligungen in einer Gesamthöhe von 85,5 Mio. EUR gewährte. Die jeweilige Darlehensgewährung soll ohne eine ausreichende Bonitätsprüfung und die Prüfung der Werthaltigkeit gewährter Sicherheiten erfolgt sein. Wegen des erheblichen Risikos soll der damalige Geschäftsführer der ISB auf einer 100 %-igen statt der ansonsten üblich 80 %-igen Ausfallbürgschaft des Landes Rheinland-Pfalz bestanden haben, die der ehemalige Finanzminister auch in Höhe von zuletzt 140 Mio. EUR gewährte. Wegen der unzureichenden Liquidität der Mediinvest GmbH und der mangelhaften Werthaltigkeit der Sicherheiten soll dem Land Rheinland-Pfalz zum Fälligkeitstermin der gewährten Darlehen am 31.12.2009 die Inanspruchnahme aus der gewährten Ausfallbürgschaft in Höhe von mindestens 7.882.000,- EUR gedroht haben. Zumindest in dieser Höhe soll der ehemalige Finanzminister eine konkrete Gefährdung des Vermögens des Landes Rheinland-Pfalz in Kauf genommen haben.
5.
Zudem wird dem ehemaligen Finanzminister und den Verantwortlichen der Nürburgring GmbH zur Last gelegt, im Zusammenhang mit der Auszahlung der dritten stillen Beteiligung allein für das Zur-Verfügung-Stellen eines ihrer Firmenkonten an die Firmengruppe „Pinebeck“ 175.000,- EUR zu Lasten der Nürburgring GmbH gezahlt zu haben. Für eine solche Zahlung bestand nach den Ermittlungen weder ein rechtlicher Grund noch ein wirtschaftliches Interesse der Nürburgring GmbH. Hintergrund war, dass der Öffentlichkeit Ende 2008 die Firmengruppe „Pinebeck“ als Vermittler einer privaten Finanzierung des Teilbereichs II vorgestellt werden sollte. Da ein Investor jedoch nicht gefunden war, soll der damalige Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz veranlasst haben, dass die RIM die dritte stille Beteiligung in Höhe von 10 Mio. EUR zunächst an die Mediinvest GmbH zahlt, von dort auf ein Konto der Firmengruppe „Pinebeck“ weitergeleitet und dann an die Motorsport Resort Nürburgring GmbH ausgezahlt wurde.
Das Ermittlungsverfahren gegen den Düsseldorfer Kaufmann wegen Verdachts der Untreue durch die zweckwidrige Verwendung der von der RIM gewährten Darlehen wurde abgetrennt. In diesem Verfahren dauern die Ermittlungen an.
Das Strafgesetzbuch sieht für die angeklagten Taten eine Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren je Tat vor, bei Untreue in einem besonders schweren Fall von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Möthrath riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen sowie als Opfer von Gewalttaten so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. – www.strafrechtsverband.de – verwies.
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Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRV Verband deutscher StrafrechtsAnwälte
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