(Worms) Der Bundesgerichtshof hat durch soeben veröffentlichten Beschluss die Revision einer 21-jährigen Mutter und ihres 20-jährigen Lebensgefährten zurückgewiesen, die vom Landgericht Leipzig wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheits- bzw. Jugendstrafe von jeweils vier Jahren worden waren.

Darauf verweist der Moerser Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht Bertil Jakobson, Vizepräsident des VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.01.2012 zu seinem Beschluss vom 10. Januar 2012 – 5 StR 480/11,

Am 8. August 2010 verstarb der 19 Monate alte Lion Emilio in einer Leipziger Klinik. Todesursächlich waren innere Verletzungen, die er durch einen heftigen Tritt in den Bauch erlitten hatte. Im Strafverfahren vor dem Landgericht Leipzig konnte nicht geklärt werden, ob ihm der Tritt von seiner 21-jährigen Mutter oder deren 20-jährigem Lebensgefährten versetzt worden war. Festgestellt werden konnte jedoch, dass beide das schwer verletzte, jammernde und erbrechende Kind über eine Stunde unter extrem starken Schmerzen leiden ließen, bevor sie schließlich den Notarzt alarmierten.

Das Landgericht Leipzig verurteilte die beiden Angeklagten aufgrund dieses Unterlassens wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheits- bzw. Jugendstrafe von jeweils vier Jahren. Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten nun durch Beschluss vom 10. Januar 2012 als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Jakobson riet grundsätzlich – unabhängig von diesem Fall – in allen strafrechtlich relevanten Fällen sowie als Opfer von Gewalttaten so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. – www.strafrechtsverband.de – verwies.

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Bertil Jakobson
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Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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