(Stuttgart) Das Arbeitsgericht Neunkirchen hat soeben die fristlose Kündigung zweier Pflegekräfte in Heimen für behinderte Menschen ermöglicht.

Darauf verweist der Saarbrücker Rechtsanwalt Georg Herrmann, Landesregionalleiter „Saarland“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die entsprechende Mitteilung des Arbeitsgerichts (ArbG) Neunkirchen zu seinen Beschlüssen vom 12. und 19.08.2011 – Az. 4 BV 8/11 und 2 BV 2/11.

Eine Heimeinrichtung hatte die Zustimmungsersetzung zur fristlosen Kündigung zweier Betriebsratsmitglieder beantragt. Einer der beiden Mitarbeiterinnen warf sie eine Tätlichkeit gegenüber einer Bewohnerin vor, der anderen warf sie vor, fahrlässig ein Medikament falsch verabreicht zu haben. Diese habe es auch entgegen der Richtlinien unterlassen, zeitnah einen Arzt zu informieren. Zudem habe sie versucht, den Vorfall zu vertuschen.

Beide Vorwürfe sah das Gericht als erwiesen an, so Herrmann, und gelangte zu der Überzeugung, dass ein wichtiger Grund für eine sofortige – fristlose – Beendigung der Arbeitsverhältnisse vorliegt. Gegen diese Entscheidungen ist eine Beschwerde beim Landesarbeitsgericht möglich.

Herrmann empfahl, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.

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