(Worms) In dem sog. „Kiener-Prozess“, bei dem es um Anlagebetrug mit einem Schaden von mehr als 300 Millionen Euro ging, hat das Würzburger Landgericht am 22. Juli 2011 die Urteile gefällt. Der Hauptangeklagte Helmut Kiener wurde zu zehn Jahre und acht Monate Haft verurteilt, der Mitangeklagte Claus Z. zu drei Jahren und neun Monaten.
Damit, so der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf eine entsprechende Mitteilung des Landgerichts Würzburg vom 21.07.2011, blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für den Angeklagten Kiener eine Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren und 9 Monaten beantragt hatte und bezüglich des Mitangeklagten Claus Z. eine Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten.
Das Würzburger Landgericht sah es als erwiesen an, dass beide Verurteilten mit einem raffinierten System mit manipulierten Fonds und überzogenen Renditeversprechen bis 2009 ca. 5.000 Kleinanleger geschädigt haben. Der Schaden für die Anleger sowie für zwei Banken soll sich auf von mehr als 300 Millionen Euro belaufen. Der Hauptangeklagte Kiener hatte im Lauf des Verfahrens ein umfassendes Geständnis abgelegt und eingeräumt, Abrechnungen und Kontoauszüge manipuliert zu haben, um die Verluste zu verschleiern. Mit im Boot saß dabei der weitere Angeklagte, Claus Z., ein Steuerberater, den das Gericht nun zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilte.
Möthrath riet, grundsätzlich – unabhängig von diesem Fall – in allen strafrechtlich relevanten Fällen sowie als Opfer von Gewalttaten so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRV-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. – www.strafrechtsverband.de – verwies.
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